Paul und Charlotte Kniese-Stiftung
Eine gemeinnützige Stiftung für blinde und
sehbehinderte Menschen

Unser Stiftungszweck

Zweck unserer gemeinnützigen Stiftung ist es, die Blindenfürsorge zu unterstützen und auch einzelnen Blinden zu helfen. Sofern die Mittel der Stiftung es erlauben, kann sie darüber hinaus auch Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Augenheilkunde fördern.

Unsere Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Den Kreis der bedachten Organisationen und Personen und die Art und Höhe der Zuwendungen bestimmt der Vorstand in angemessener und dem Zweck der Stiftung entsprechender Weise nach pflichtmäßigem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung oder Fortzahlung einer bereits zuerkannten Unterstützung besteht jedoch nicht.


Wir freuen uns auch immer über weitere Zustiftungen an unsere Stiftung. 

Die Paul und Charlotte Kniese-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt