Förderanträge können jederzeit schriftlich formlos, jedoch nicht per Mail, gestellt werden und sollten folgende Punkte beinhalten:
Die Bedürftigkeit der Personen muss nachgewiesen sein (Blinden- oder Sehbehindertennachweis).
Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen dargelegt werden.
Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber anbietet, müssen vor einer Förderung durch die Stiftung ausgeschöpft sein.
Die Fördermittel müssen von den Bedachten zweckgebunden eingesetzt werden. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.
Bei der Beantragung von Hilfsmitteln für bedürftige sehbehinderte und blinde Menschen werden die Mittel bei einer zugesagten Förderung ausschließlich an die jeweiligen Lieferfirmen überwiesen. Überweisungen auf private Konten sowie Förderungen im Nachhinein sind ausgeschlossen.
Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
Hinweis:
Ihren Antrag schicken Sie uns bitte schriftlich per Post; Anträge per Mail können wir nicht berücksichtigen.
Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz.
Der Vorstand entscheidet regelmäßig über vollständig eingereichte Anträge. In der Regel erhalten Antragsteller eine Rückmeldung innerhalb einer 6- bis 8-Wochenfrist.